Der Letter of Intent, kurz LOI, markiert einen bedeutenden Meilenstein im Transaktionsprozess eines Unternehmens. Es handelt sich um eine Absichtserklärung, die die Transaktionsabsicht sowie alle bisherigen Verhandlungsergebnisse festhält. Auch wenn in diesem Dokument noch nicht alle Details verbindlich sind und einige Punkte durch die Due-Diligence-Prüfung verifiziert werden müssen, führt eine unterzeichnete Absichtserklärung in der Regel zu einer erfolgreichen Transaktion.
Ein Letter of Intent ist eine Absichtserklärung und folgt im Verkaufsprozess auf die erste Verhandlungsrunde mit ausgewählten Kandidaten. Er stellt noch keinen rechtsverbindlichen Vorvertrag dar, da nicht alle in ihm dokumentierten Aspekte rechtlich bindend sind. Insbesondere die auf die Transaktion bezogenen Teile der Absichtserklärung sind noch nicht rechtskräftig, bilden aber die Grundlage für alle folgenden Verhandlungen und die Due-Diligence-Prüfung. Rechtlich verbindlich sind jedoch die ernsthafte Absicht zur Transaktion sowie die Verpflichtungen zur Verschwiegenheit und Exklusivität der Verhandlungspartner.
Jede Transaktion ist einzigartig, daher sollte jede Absichtserklärung individuell mit Unterstützung von M&A- und Rechtsexperten erstellt werden. Wenn die Transaktion beispielsweise die Unternehmensnachfolge sichert, können spezifische Details wie der Erhalt des Firmennamens und Standorts oder die Unterstützung des Verkäufers während der Übergangsphase festgelegt werden.
Der Letter of Intent bildet in der Regel den Abschluss der Vorverhandlungen und dokumentiert die erreichten Ergebnisse, um als Grundlage für die folgende Due-Diligence-Prüfung zu dienen. Dabei werden die Aspekte der Absichtserklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Bei keinerlei wesentlichen Abweichungen können der vorläufige oder endgültige Kaufvertrag ausgearbeitet werden.
Ein weicher Letter of Intent beschränkt sich auf die Erklärung, dass die Parteien in Verhandlungen für einen Vertrag stehen. Obwohl er wenige Details enthält, muss er in gutem Glauben unterzeichnet werden, da andernfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Im Gegensatz dazu enthält ein harter Letter of Intent bereits rechtlich bindende Elemente und dokumentiert konkrete Vertragsdetails. Auch wenn ein harter Letter of Intent kein Vorvertrag ist, übernehmen beide Parteien Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Transaktion.
Ursprünglich bezeichnet das Memorandum of Understanding eine Vereinbarung zwischen mehreren Vertragsparteien. Mittlerweile werden beide Begriffe jedoch synonym für „Absichtserklärung“ verwandt.
Im Bezug auf Bedingungen wie die Geheimhaltungspflicht ist auch ein Letter of Intent rechtskräftig. Details bezüglich der Transaktion müssen erst noch im Rahmen einer Due-Diligence Prüfung verifiziert werden. Also ist der Letter of Intent nicht mit einem Vorvertrag gleichzusetzen.
Jede Transaktion ist einzigartig und es müssen andere Voraussetzungen berücksichtigt werden. Es ist wichtig, sich rechtlich versierten Beistand zu sichern, da ein LOI auch verbindliche Klauseln enthält. Die erfahrenen Berater und Beraterinnen von Marktlink wissen, worauf zu achten ist.
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